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OLG Hamm, 09.12.1997 - 3 Ss 824/97 |
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Volltextveröffentlichung
- Burhoff online
Dienstflucht, Hartnäckigkeit beim Festhalten an der Entscheidung, keinen Zivildienst leisten zu wolen, Strafzumessung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 05.03.1968 - 1 BvR 579/67
Zeugen Jehovas
Auszug aus OLG Hamm, 09.12.1997 - 3 Ss 824/97
Die Frage, ob eine Geldstrafe verhängt werden kann, wird sich in der erneuten Hauptverhandlung indessen dann stellen, wenn das Amtsgericht bei erneuter Abwägung der für und gegen den Angeklagten sprechenden Strafzumessungserwägungen unter Berücksichtigung des vom Bundesverfassungsgericht aus dem Grundrecht der Gewissensfreiheit herzuleitenden Wohlwollensgebots mit der Folge, dass generalpräventive Gesichtspunkte zurücktreten und sich das Strafmaß an der gesetzlichen Mindestgrenze orientieren muss (BVerfGE 23/127 ff, 133, 134; OLG Hamm, NJW 1980/2425; Bay0bLG NJW 1980/2424 f; NJW 1992/191), eine geringere Freiheitsstrafe als sechs Monate für angemessen hält. - OLG Hamm, 11.03.1980 - 1 Ss 2661/79
Auszug aus OLG Hamm, 09.12.1997 - 3 Ss 824/97
Die Frage, ob eine Geldstrafe verhängt werden kann, wird sich in der erneuten Hauptverhandlung indessen dann stellen, wenn das Amtsgericht bei erneuter Abwägung der für und gegen den Angeklagten sprechenden Strafzumessungserwägungen unter Berücksichtigung des vom Bundesverfassungsgericht aus dem Grundrecht der Gewissensfreiheit herzuleitenden Wohlwollensgebots mit der Folge, dass generalpräventive Gesichtspunkte zurücktreten und sich das Strafmaß an der gesetzlichen Mindestgrenze orientieren muss (BVerfGE 23/127 ff, 133, 134; OLG Hamm, NJW 1980/2425; Bay0bLG NJW 1980/2424 f; NJW 1992/191), eine geringere Freiheitsstrafe als sechs Monate für angemessen hält.